Wiesn-Verlosung
Feiern Sie mit uns auf dem Oktoberfest! Als Dankeschön für Ihre Partnerschaft verlosen wir Plätze an unserem reservierten Firmentisch. Speisen und Getränke sind inklusive. Gewinnen Sie 3 × 2 Plätze an unserem Firmentisch.

So nehmen Sie teil
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Aktives Abonnement erforderlich
Teilnahmeberechtigt sind registrierte Electrofy-Kunden mit einem aktiven Abonnement zum Zeitpunkt der Verlosung. Bestehende Kunden nehmen nicht automatisch am Gewinnspiel teil.
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Auf die Einladungs-E-Mail antworten
Die Teilnahme erfolgt durch eine Antwort auf die Einladungs-E-Mail. Pro Person ist nur eine Teilnahme möglich. Es gelten die vollständigen Teilnahmebedingungen.
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Benachrichtigung der Gewinner
Nach Ende des Teilnahmezeitraums am 31.08.2026 um 23:59:59 Uhr werden die Gewinner direkt benachrichtigt.
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Achten Sie auf unsere Einladungs-E-Mail und antworten Sie mit „Wiesn 2026“.
Teilnahmebedingungen und Datenschutzhinweis anzeigen.
Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel „Wiesn-Verlosung“
1. Veranstalter, Geltungsbereich
(1) Veranstalter des Gewinnspiels ist MDA Solutions GmbH, Infanteriestraße 8, 80797 München (nachfolgend „Veranstalter“). Diese Teilnahmebedingungen gelten für die Teilnahme am Gewinnspiel „Wiesn-Verlosung“ (nachfolgend „Gewinnspiel“).
(2) Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erkennt der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen ausdrücklich und verbindlich an.
2. Teilnahmeberechtigung
(1) Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich aktive Geschäftskunden mit bestehendem Vertragsverhältnis zum Veranstalter zum Zeitpunkt der Auslosung, Ansprechpartner von Firmenkunden sowie Partner des Veranstalters, die das 18. Lebensjahr vollendet haben (nachfolgend: „Teilnehmer“).
(2) Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeitende des Veranstalters, alle Personen, die mit der Durchführung des Gewinnspiels befasst sind oder waren, sowie deren Angehörige ersten und zweiten Grades (§ 15 Abgabenordnung) und deren Lebenspartner in eheähnlicher Gemeinschaft.
(3) Die Teilnahme ist kostenlos und nicht an den Erwerb einer Ware, einer Dienstleistung oder einer Spende gebunden.
(4) Personenbezogene Mehrfachteilnahmen oder automatisierte Einsendungen sind unzulässig und führen zum Ausschluss von der Verlosung.
(5) Der Teilnehmer ist für die Richtigkeit der von ihm angegebenen Daten (z. B. E-Mail-Adresse) verantwortlich.
3. Compliance, Arbeitgeber-Genehmigung & Versteuerung
(1) Die Teilnahme setzt voraus, dass die Annahme des Gewinns nicht gegen interne Compliance-Richtlinien, Verhaltenskodizes oder dienstrechtliche Vorschriften des Arbeitgebers bzw. Dienstherrn des Teilnehmers verstößt.
(2) Der Teilnehmer versichert mit der Gewinnannahme, dass ihm die erforderliche Zustimmung seines Arbeitgebers/Dienstherrn zur Annahme des Gewinns vorliegt. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die rechtliche Zulässigkeit der Gewinnannahme im Verhältnis zwischen dem Teilnehmer und dessen Arbeitgeber.
(3) Die pauschale Versteuerung des Sachgewinns gemäß § 37b EStG wird vom Veranstalter übernommen.
4. Gewinn und Auslosung
(1) Verlost werden 3 x 2 Sitzplätze an dem vom Veranstalter reservierten Firmentisch auf dem Oktoberfest in München am Mittwoch, 30. September 2026 in der Hochreiter´s Zur Bratwurst in der Zeit von 17.30 Uhr bis 23.00 Uhr (nachfolgend: „Gewinn“).
(2) Im Gewinn enthalten sind die Tischplatzreservierung sowie die am Firmentisch vom Veranstalter bereitgestellten bzw. verzehrten Speisen und Getränke. Nicht im Gewinn enthalten sind die Kosten für An- und Abreise sowie eventuelle Übernachtungen.
(3) Die Ermittlung der Gewinner erfolgt nach Ablauf des Aktionszeitraums per Zufallsauslosung unter allen fristgerecht eingegangenen Einsendungen. Allen Teilnehmern steht dabei die gleiche Chance zu, ausgewählt zu werden.
(4) Eine Barauszahlung, ein Umtausch oder eine Übertragung des Gewinns auf Dritte ist ausgeschlossen.
(5) Jeder Teilnehmer ist auf einen Gewinn begrenzt.
5. Aktionszeitraum, Benachrichtigung und Entstehen des Gewinnanspruchs
(1) Die Teilnahmephase beginnt mit Versand der Einladungs-E-Mail und endet am 31.08.2026 um 23:59:59 Uhr.
(2) Die Gewinner werden im Anschluss per E-Mail oder Telefon benachrichtigt. Ein Anspruch auf den Gewinn entsteht erst mit Zugang dieser Benachrichtigung beim Gewinner.
(3) Meldet sich ein Gewinner nicht innerhalb von 48 Stunden nach Absendung der Benachrichtigung zurück oder stellt die für die Übermittlung des Gewinns erforderlichen Angaben nicht bereit, erlischt der Gewinnanspruch; der Gewinn wird in diesem Fall unter den übrigen Teilnehmern neu verlost.
6. Ausschluss von Teilnehmern und nachträglicher Ausschluss von der Gewinnausschüttung
(1) Der Veranstalter kann Teilnehmer von der Teilnahme ausschließen, insbesondere bei schuldhaften Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, bei unwahren Angaben oder bei Manipulation bzw. dem Versuch der Manipulation des Teilnahmevorgangs.
(2) Stellt der Veranstalter nachträglich fest, dass ein Gewinner einen der in Absatz 1 genannten Ausschlussgründe verwirklicht hat oder entgegen Ziffer 2 nicht teilnahmeberechtigt war, ist der Veranstalter berechtigt, den Gewinn nachträglich abzuerkennen und zurückzufordern.
7. Teilnahme an der Veranstaltung
(1) Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigene Verantwortung der Gewinner. Der Veranstalter haftet für Schäden, die im Rahmen der Veranstaltung entstehen, nur nach Maßgabe von Ziffer 10.
(2) Für den verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol sind die Gewinner selbst verantwortlich.
8. Nutzungsrecht an Foto-, Film- und Tonaufnahmen
(1) Sofern im Rahmen der Veranstaltung Foto-, Film- und/oder Tonaufnahmen der Gewinner erstellt werden, räumt der Teilnehmer dem Veranstalter mit seiner Teilnahme an der Veranstaltung das einfache, inhaltlich auf Zwecke der Unternehmenskommunikation (z. B. Website, Social Media, Printmedien) beschränkte Recht ein, diese Aufnahmen ohne Anspruch auf Vergütung zu veröffentlichen, zu vervielfältigen und zu bearbeiten, sofern der Teilnehmer der Anfertigung nicht vor Ort widerspricht. Weitergehende Rechte werden nicht eingeräumt.
(2) Sobald der Veranstalter datenschutzrechtlich zur Löschung der Aufnahmen oder zur Unterlassung ihrer weiteren Verarbeitung verpflichtet ist – etwa infolge eines Widerspruchs nach Art. 21 DSGVO –, unterbleibt die weitere Nutzung der betroffenen Foto-, Film- oder Tonaufnahmen in diesem Umfang. Näheres hierzu regelt der Datenschutzhinweis unten.
9. Abbruch des Gewinnspiels, Höhere Gewalt
(1) Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel oder die Veranstaltung ohne Vorankündigung abzubrechen, zu verschieben oder zu beenden, insbesondere im Falle höherer Gewalt oder falls die ordnungsgemäße Durchführung aus organisatorischen, witterungsbedingten, sicherheitsrelevanten oder behördlichen Gründen nicht gewährleistet werden kann. Den Teilnehmern stehen in diesem Fall keine Ansprüche gegen den Veranstalter zu, soweit dieser den Abbruch nicht zu vertreten hat.
(2) Höhere Gewalt bezeichnet ein unvorhersehbares, unvermeidbares und außergewöhnliches Ereignis. Ein solches ist insbesondere, aber nicht abschließend gegeben im Fall von Krieg, Unruhe oder Attentate, Terrorwarnung, Bombendrohung, Streik oder Aussperrung, Naturkatastrophen oder Feuer, Gefahr für Leib und Leben, Unwetter, Epidemien, Pandemien oder Quarantäne, schwere Unfälle, Maßnahmen der Regierung oder andere behördliche Eingriffe sowie bei allen ähnlichen Umständen.
(3) Ist dem Veranstalter die Durchführung der Veranstaltung infolge höherer Gewalt zum vorgesehenen Zeitpunkt nicht möglich, wird ein Ersatztermin angeboten, sofern dies mit angemessenem Aufwand möglich ist; andernfalls erlischt der Anspruch auf den Gewinn. Für Aufwendungen, die ein Gewinner in Erwartung der Veranstaltung getätigt hat, haftet der Veranstalter nicht.
10. Haftung
(1) Für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz haftet der Veranstalter unbeschränkt.
(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) – also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf – ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden; dieser entspricht dem einfachen Wert des jeweiligen Gewinns.
(3) Im Übrigen ist die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Veranstalters und entsprechend für vergebliche Aufwendungen des Teilnehmers. Der Teilnehmer ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung zu treffen.
11. Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieses Gewinnspiels finden sich im Datenschutzhinweis unten sowie ergänzend in der allgemeinen Datenschutzerklärung des Veranstalters.
12. Schlussbestimmungen
(1) Der Rechtsweg ist für die Art und Weise der Auslosung ausgeschlossen; unberührt bleibt der Anspruch bereits benachrichtigter Gewinner auf Aushändigung des ausgelobten Gewinns gemäß Ziffer 5.
(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(3) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München, soweit eine entsprechende Vereinbarung rechtlich zulässig ist; im Übrigen gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser Teilnahmebedingungen bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Änderungen eines bereits laufenden Gewinnspiels zulasten der Teilnehmer, insbesondere Eingriffe in die Gewinnerauswahl oder Kürzungen des Gewinns, sind ausgeschlossen. Der Kreis der teilnehmenden Personen bestimmt sich abschließend nach den innerhalb der Teilnahmephase gemäß Ziffer 5 Abs. 1 tatsächlich eingegangenen Antwort-E-Mails und wird nach Ablauf der Teilnahmephase weder erweitert noch reduziert.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
(6) Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde in den Teilnahmebedingungen auf eine geschlechterspezifische Differenzierung verzichtet.
13. Anbieterkennzeichnung
MDA Solutions GmbH
Infanteriestr. 8
80797 München
Register: Amtsgericht München
Registernummer: HRB 296813
USt-ID: DE449591935
Vertreten durch Geschäftsführer: Ludwig H. Klatzka
E-Mail: info@mda.biz
Kontaktformular: www.mda.biz/kontakt
Stand: August 2026
Datenschutzhinweis zum Gewinnspiel „Wiesn-Verlosung“ gemäß Art. 13 DSGVO
1. Verantwortlicher
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung ist MDA Solutions GmbH, Infanteriestraße 8, 80797 München (nachfolgend „Verantwortlicher“), siehe Ziffer 13 der Teilnahmebedingungen. Ein Datenschutzbeauftragter ist nicht bestellt; bei Fragen zum Datenschutz wenden Sie sich bitte an die vorstehenden Kontaktdaten des Verantwortlichen.
2. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Übergeordneter Zweck der Datenverarbeitung ist die Durchführung des Gewinnspiels. Mit der Teilnahme entsteht zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter ein Vertragsverhältnis eigener Art; die Verarbeitung erfolgt zur Erfüllung der hieraus entstehenden Pflichten (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).
2.1 Die E-Mail-Adresse wird verarbeitet, um die Teilnahme zu registrieren, die Auslosung durchzuführen und den Teilnehmer im Gewinnfall zu benachrichtigen (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).
2.2 Sofern der Teilnehmer freiwillig zusätzliche Angaben macht (z. B. zu seinen Erwartungen an den Herbst), erfolgt deren Verarbeitung auf Grundlage seiner Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).
2.3 Im Gewinnfall werden zusätzlich Name sowie ggf. Telefonnummer verarbeitet, um den Gewinn zu übermitteln und die Teilnahme an der Veranstaltung zu organisieren (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).
2.4 Sofern im Rahmen der Veranstaltung Foto-, Film- oder Tonaufnahmen erstellt werden, erfolgt deren Verwendung auf Grundlage des in Ziffer 8 der Teilnahmebedingungen eingeräumten Nutzungsrechts sowie des berechtigten Interesses des Veranstalters an der Unternehmenskommunikation (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
3. Empfänger
Die Daten werden an die mit der Durchführung des Gewinnspiels befassten Mitarbeitenden des Veranstalters weitergegeben. Empfänger können darüber hinaus vom Veranstalter eingesetzte Auftragsverarbeiter sein (z. B. E-Mail- oder IT-Dienstleister), soweit diese zur Durchführung des Gewinnspiels eingesetzt werden.
4. Speicherdauer
Die Daten werden verarbeitet und gespeichert, solange dies zur Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels erforderlich ist, und anschließend gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Beruht die Verarbeitung auf einer Einwilligung, werden die betroffenen Daten gelöscht, sobald der Teilnehmer seine Einwilligung widerruft.
5. Rechte der betroffenen Person
Dem Teilnehmer stehen nach der DSGVO folgende Rechte zu: Auskunft (Art. 15), Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18), Datenübertragbarkeit (Art. 20) sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21). Soweit die Verarbeitung auf einer Einwilligung beruht, besteht zudem ein Recht auf Widerruf dieser Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft (Art. 7 Abs. 3 DSGVO).
6. Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde
Der Teilnehmer hat das Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren. Der Veranstalter hat seinen Sitz in Bayern; zuständige Aufsichtsbehörde für den privatwirtschaftlichen Bereich ist das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht, Postfach 1349, 91504 Ansbach.
7. Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Die Bereitstellung der E-Mail-Adresse ist zur Teilnahme am Gewinnspiel erforderlich; ohne diese Angabe ist eine Teilnahme nicht möglich. Die Bereitstellung weiterer Daten (z. B. Telefonnummer) ist nur im Gewinnfall zur Abwicklung erforderlich.