Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen (AGB)
der MDA Solutions GmbH für die Plattform „Electrofy“
MDA Solutions GmbH, Infanteriestr. 8, 80797 München, Deutschland, Registergericht: Amtsgericht München, HRB 296813 (im Folgenden: „MDA“)
Präambel
MDA ist Inhaberin und Betreiberin der digitalen Plattform „Electrofy“ (erreichbar u. a. unter electrofy.de, app.electrofy.de, ekonfigurator.de, elektro1.de und kfe-service.de; im Folgenden gemeinsam als „Plattform“ bezeichnet). Die Plattform stellt Fachbetrieben des Elektro- und Informationstechnischen Handwerks (E-Handwerk) sowie verwandten Gewerken digitale Werkzeuge zur Verfügung. Hierzu gehören insbesondere ein Projektmarktplatz, ein Ausschreibungs-Assistent zur Verarbeitung von Ausschreibungs- und GAEB-Daten, ein E-Konfigurator sowie Artikel-, Kalkulations- und Branchendaten.
Diese AGB regeln die Bedingungen, zu denen MDA ihre kostenfreien und kostenpflichtigen Leistungen über die Plattform erbringt. Ergänzend gelten die als Anlage beigefügte Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) sowie die Datenschutzerklärung von MDA; beide sind jeweils integraler Bestandteil des Vertragsverhältnisses.
§ 1 Geltungsbereich, Vertragsparteien
(1) Diese AGB gelten für die Nutzung der Plattform durch den Nutzer (im Folgenden: „Nutzer“) in der jeweils zum Zeitpunkt der Registrierung bzw. der jeweiligen Beauftragung gültigen Fassung.
(2) Das Angebot über kostenpflichtige Leistungen richtet sich ausschließlich an Unternehmer (Firmenkunden), d. h. an natürliche oder juristische Personen, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. MDA schließt aktuell keine Verträge über kostenpflichtige Leistungen mit Verbrauchern (Privatpersonen). Sämtliche von MDA angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer (vgl. § 9). Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht für Unternehmer nicht.
(2a) Kostenfreie Leistungen für Verbraucher. Kostenfreie Leistungen – insbesondere die Registrierung auf der Plattform, die Erstellung eines Projekts sowie die Nutzung des Projektmarktplatzes zur Suche nach einem geeigneten Fachbetrieb – können auch von Verbrauchern (Privatkunden) in Anspruch genommen werden. Verbraucher in diesem Sinne sind alle natürlichen Personen, die das Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Für die Nutzung durch Verbraucher gelten ergänzend die gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften. Die Einzelheiten der Projektvermittlung regelt § 4a.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn MDA ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.
(4) Bei Widersprüchen zwischen den einzelnen Vertragsbestandteilen gilt die folgende Rangfolge:
- a) die individuelle Leistungsbeschreibung bzw. die Bestellbestätigung in Verbindung mit der jeweils gültigen Preisliste,
- b) die Auftragsverarbeitungsvereinbarung (Anlage 1),
- c) diese AGB einschließlich der Lizenzbestimmungen für Daten (§ 8),
- d) die Datenschutzerklärung.
(5) Übernahme von Bestandsverträgen. MDA ist Rechtsinhaberin verschiedener Produkte und übernimmt Verträge, die zuvor über einen Vertriebsdienstleister geschlossen wurden (im Folgenden: „Bestandsverträge“). Mit Wirksamwerden der Übernahme tritt MDA anstelle des bisherigen Vertragspartners in diese Verträge ein, sobald der Nutzer der Vertragsübernahme zugestimmt hat. Für übernommene Bestandsverträge gelten diese AGB nach Maßgabe des Änderungsverfahrens (§ 13). Das Recht zur Kündigung und Einstellung von Leistungen gemäß § 10 Abs. 7 bleibt unberührt.
§ 2 Begriffsbestimmungen
- Plattform – die unter electrofy.de, app.electrofy.de, ekonfigurator.de und etwaigen weiteren von MDA betriebenen Domains bereitgestellten Dienste;
- Registrierung – die Einrichtung eines Nutzerkontos; diese ist Voraussetzung für die Nutzung der Plattform und als solche kostenfrei (vgl. § 4);
- Projektmarktplatz – die Funktion zur Einstellung, Auffindung und Vermittlung von Projekten und Anfragen zwischen Nutzern;
- Ausschreibungs-Assistent – das Werkzeug zur (auch KI-gestützten) Verarbeitung, Strukturierung und Bearbeitung von Ausschreibungen, Leistungsverzeichnissen und GAEB-Dateien;
- E-Konfigurator – das Werkzeug zur herstellerübergreifenden Konfiguration, Kalkulation und Zusammenstellung von Leistungen und Artikeln;
- KFE-Daten – die von MDA lizenzierten Kalkulationsdaten der elektro- und informationstechnischen Handwerke sowie sonstige besonders gekennzeichnete, lizenzierte Datenbestände (z. B. LeanConnect/KFE-Connect);
- Abonnement (auch „Abo“) – das in § 4 beschriebene kostenpflichtige Abonnement;
- Inhalte – sämtliche vom Nutzer in die Plattform eingegebenen, hochgeladenen, erzeugten oder über Schnittstellen übermittelten Daten und Dateien (z. B. Projekte, Ausschreibungen, Artikel, Kalkulationen, Dokumente).
§ 3 Registrierung, Vertragsschluss, Nutzerkonto
(1) Die Nutzung der Plattform setzt eine Registrierung und die Einrichtung eines Nutzerkontos voraus. Mit Abschluss des Registrierungsvorgangs kommt der kostenfreie Nutzungsvertrag (vgl. § 4 Abs. 1) zustande; zugleich werden diese AGB sowie die Datenschutzerklärung vereinbart. Sofern der Nutzer über die Plattform personenbezogene Daten Dritter verarbeitet (vgl. § 5 Abs. 4), gilt zusätzlich die Auftragsverarbeitungsvereinbarung (Anlage 1) als vereinbart.
(2) Der Nutzer ist verpflichtet, die bei der Registrierung sowie für die Vertragsabwicklung abgefragten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu machen und diese während der Vertragslaufzeit stets aktuell zu halten. Änderungen von Name, Firma, Anschrift, Rechnungsanschrift oder Bankverbindung sind MDA unverzüglich mitzuteilen.
(3) Ein kostenpflichtiges Abonnement (vgl. § 4 Abs. 2) kommt zustande, indem der Nutzer den jeweiligen Tarif auswählt, den Bestellvorgang bestätigt und MDA diesen Antrag annimmt (z. B. durch Übersendung einer Bestätigungs-E-Mail oder durch Freischaltung der Leistung).
(4) Geheimhaltung und Haftung für Zugangsdaten. Der Nutzer ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen. Der Nutzer haftet für sämtliche Aktivitäten und Handlungen, die unter Verwendung seiner Zugangsdaten vorgenommen werden. Dies gilt nicht, wenn der Nutzer die unbefugte Nutzung nicht zu vertreten hat. Gegenüber Nutzern, die Unternehmer (Firmenkunden) sind, wird das Vertretenmüssen vermutet, wenn der Nutzer durch eine – auch leicht fahrlässige – Verletzung seiner Sorgfaltspflichten (insbesondere durch unzureichenden Schutz der Zugangsdaten vor dem Zugriff Dritter) die unbefugte Nutzung ermöglicht oder erleichtert hat; gegenüber Verbrauchern verbleibt es bei der gesetzlichen Beweislastverteilung. Bei Anhaltspunkten für einen Missbrauch des Nutzerkontos ist MDA unverzüglich zu informieren.
§ 4 Leistungen der Plattform; Abonnement-Modell
(1) Kostenfreie Leistungen. Die Registrierung sowie die Nutzung des Projektmarktplatzes sind für den Nutzer vorerst kostenfrei. MDA ist berechtigt, den Umfang und die Funktionen der kostenfreien Leistungen weiterzuentwickeln, einzuschränken oder einzustellen, sofern dies für den Nutzer zumutbar ist.
(2) Kostenpflichtiges Abonnement. Über die kostenfreien Leistungen hinaus bietet MDA ein kostenpflichtiges Abonnement (im Folgenden einheitlich: „Abonnement“) mit folgendem Leistungsumfang an:
- a) Stets enthalten (in beiden Abonnement-Varianten): Der Ausschreibungs-Assistent, der E-Konfigurator sowie der vollständige Zugriff auf die KFE-Daten innerhalb der Plattform. Die KFE-Daten dürfen ausschließlich innerhalb der Plattform genutzt, jedoch nicht komplett extrahiert oder exportiert werden.
- b) Abschluss mit jährlicher Laufzeit (Jahresabonnement): Bei Abschluss eines Jahresabonnements werden die KFE-Daten zusätzlich als Download (Offline-Version) bereitgestellt. Der Nutzer ist berechtigt, diese Daten ganz oder teilweise in seine eigene ERP- oder Kalkulationssoftware zu importieren und dort nach Maßgabe der Lizenzbestimmungen (§ 8) für interne betriebliche Zwecke zu verarbeiten.
- c) Abschluss mit monatlicher Laufzeit (Monatsabonnement): Bei Abschluss eines Monatsabonnements besteht kein Anspruch auf Zugriff auf die Offline- bzw. Download-Version; die KFE-Daten stehen ausschließlich innerhalb der Plattform zur Verfügung (keine Extraktion). Die Datennutzung im Rahmen des Monatsabonnements entspricht derjenigen, die ein Jahresabonnement nach dem Wegfall der Offline-Berechtigung behält.
- d) Innungsmitglieder: Mitglieder einer Elektro-Innung oder eines angeschlossenen Verbandes erhalten einen Rabatt nach Maßgabe der jeweils gültigen Preisliste. MDA ist berechtigt, einen geeigneten Nachweis über das Bestehen der Mitgliedschaft zu verlangen. Entfällt die Mitgliedschaft, ist MDA berechtigt, den Rabatt mit Wirkung für die Zukunft anzupassen.
(3) Preise und Leistungsumfang. Die jeweils gültigen Preise, Tarife, Leistungsinhalte sowie etwaige Nutzungs- oder Mengenbegrenzungen ergeben sich aus der Preisliste und der Leistungsbeschreibung in ihrer zum Zeitpunkt der jeweiligen Bestellung gültigen Fassung.
(4) Weiterentwicklung. MDA ist berechtigt, die Plattform fortlaufend weiterzuentwickeln, zu aktualisieren und an den aktuellen Stand der Technik anzupassen. Funktionserweiterungen, -änderungen oder -einschränkungen sind zulässig, sofern der vertraglich geschuldete Leistungskern erhalten bleibt und die Änderung für den Nutzer zumutbar ist; im Übrigen gilt § 13.
(5) Verfügbarkeit. Eine bestimmte, ununterbrochene Verfügbarkeit der Plattform wird nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich ein Service-Level vereinbart ist. MDA ist insbesondere berechtigt, den Betrieb der Plattform für Wartungs-, Sicherheits- oder Aktualisierungsarbeiten vorübergehend ganz oder teilweise einzustellen. MDA wird planbare Wartungsarbeiten nach Möglichkeit vorab ankündigen und in nutzungsarme Zeiten verlegen.
§ 4a Projektvermittlung und Matching (Projektmarktplatz)
(1) Funktion des Projektmarktplatzes. Über den Projektmarktplatz können Nutzer – einschließlich Verbraucher – ein Projekt oder eine Anfrage einstellen, um einen geeigneten Fachbetrieb (Handwerker) zu finden. Dieser Vermittlungsdienst ist für den anfragenden Nutzer kostenfrei.
(2) Datenübermittlung bei Vermittlungsanfragen. Stellt der Nutzer ein Projekt ein und fordert eine Vermittlung an, beauftragt und ermächtigt er MDA, die von ihm angegebenen Informationen und Daten – einschließlich der hierfür erforderlichen personenbezogenen Daten (z. B. Name, Kontaktdaten, Projektangaben) – an die für das Projekt infrage kommenden Fachbetriebe zu übermitteln, damit diese zur Anbahnung eines Vertrages direkt Kontakt mit dem Nutzer aufnehmen können. Dem Nutzer ist bewusst, dass ohne diese Übermittlung die Vermittlungsleistung nicht erbracht werden kann.
(3) Vermittlerrolle von MDA. MDA nimmt die Informationen des Nutzers entgegen und leitet sie an geeignete Fachbetriebe weiter. MDA wird hierbei nicht selbst Vertragspartei, Vertreterin oder Vermittlerin eines Vertrages zwischen dem Nutzer und dem Fachbetrieb; ein solcher Vertrag kommt ausschließlich außerhalb der Plattform direkt zwischen dem Nutzer und dem Fachbetrieb zustande. Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten regelt die Datenschutzerklärung von MDA.
(4) Eigenständige datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit. Die kontaktierten Fachbetriebe sind bezüglich der von ihnen im Rahmen der Anfrage empfangenen personenbezogenen Daten eigenständige datenschutzrechtliche Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
§ 5 Pflichten und Obliegenheiten des Nutzers
(1) Verbot des Rechtsmissbrauchs. Der Nutzer darf die Plattform nicht rechtsmissbräuchlich nutzen. Unzulässig ist insbesondere das Abrufen, Übermitteln, Speichern oder Anbieten von Inhalten unter Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Verbote, Schutzrechte oder Persönlichkeitsrechte Dritter.
(2) Verbot von Scraping und Missbrauch. Der Nutzer darf die auf der Plattform bereitgestellten Informationen und Daten nicht massenhaft auslesen oder extrahieren (z. B. durch „Scraping“), nicht über die vertraglich vorgesehene Nutzung hinaus außerhalb der Plattform weiterverwenden und nicht gewerblich an Dritte überlassen.
(3) Systemintegrität. Der Nutzer trägt dafür Sorge, keine Programme, Schadsoftware oder Daten zu übertragen, welche die ordnungsgemäße Funktion der Plattform, der Server oder sonstiger technischer Einrichtungen von MDA oder Dritten beeinträchtigen können.
(4) Rechtmäßigkeit personenbezogener Daten Dritter. Sofern der Nutzer im Rahmen der Nutzung der Plattform (einschließlich des E-Konfigurators und des Ausschreibungs-Assistenten) personenbezogene Daten Dritter (z. B. von Kunden, Auftraggebern, Beschäftigten oder Ansprechpartnern) eingibt, hochlädt oder verarbeiten lässt, ist der Nutzer dafür verantwortlich, dass er hierfür über eine wirksame Rechtsgrundlage verfügt – insbesondere über ein berechtigtes Interesse, eine vertragliche Erforderlichkeit oder eine wirksame Einwilligung der betroffenen Personen – und dass er die ihm obliegenden datenschutzrechtlichen Informationspflichten erfüllt. Der Nutzer ist hinsichtlich dieser Daten Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO; MDA handelt insoweit als Auftragsverarbeiter nach Maßgabe der AVV (Anlage 1).
(5) Datenminimierung bei KI-Nutzung. Zur Bearbeitung von Ausschreibungen werden der Ausschreibungstext und die Leistungsbeschreibung an KI-Dienstleister übermittelt (Näheres hierzu regelt die Datenschutzerklärung). MDA empfiehlt dem Nutzer, personenbezogene Daten (z. B. Namen, Kontaktdaten) vor dem Hochladen aus den Inhalten zu entfernen, sofern diese für die Bearbeitung nicht zwingend erforderlich sind. Sofern hochgeladene Inhalte gleichwohl personenbezogene Daten enthalten, handelt es sich um nutzerseitig eingebrachte Inhalte, für die der Nutzer gemäß Absatz 4 verantwortlich bleibt.
(6) Freistellung. Werden Dritte durch eine vom Nutzer zu vertretende unzulässige Nutzung der Plattform oder durch die unter Absatz 4 genannten Daten in ihren Rechten verletzt, stellt der Nutzer MDA von allen hieraus resultierenden Ansprüchen Dritter – einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung – frei, es sei denn, der Nutzer hat die Rechtsverletzung nicht zu vertreten. MDA wird den Nutzer unverzüglich über die Geltendmachung solcher Ansprüche informieren und dem Nutzer die Möglichkeit geben, sich gegen die Ansprüche zu verteidigen, soweit dies rechtlich und praktisch möglich ist. Der Nutzer ist verpflichtet, MDA bei der Abwehr der Ansprüche im Rahmen des Zumutbaren zu unterstützen.
§ 6 Nutzungsrechte an Plattform und Software
(1) Einräumung von Nutzungsrechten. MDA räumt dem Nutzer für die Dauer des Vertrages ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und auf die Laufzeit des Vertrages befristetes Recht ein, die Plattform und die darin enthaltenen Softwareanwendungen im vertraglich vereinbarten Umfang bestimmungsgemäß über das Internet zu nutzen.
(2) Nutzungsbeschränkungen. Der Nutzer ist nicht berechtigt, die Plattform oder die zugrundeliegende Software zu vervielfältigen, zu bearbeiten, zu dekompilieren, zurückzuentwickeln („Reverse Engineering“) oder Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zugänglich zu machen, es sei denn, dies ist nach den gesetzlich zwingenden Vorschriften (insbesondere §§ 69d, 69e UrhG) ausdrücklich gestattet.
§ 7 Inhalte des Nutzers; Auswertungs- und Verwertungsrechte von MDA
(1) Rechte an Nutzerinhalten. Die vom Nutzer auf die Plattform eingestellten Inhalte verbleiben im Verhältnis der Parteien beim Nutzer bzw. dem jeweiligen Rechteinhaber. MDA verarbeitet und speichert diese Inhalte ausschließlich zur Erbringung der vertraglichen Leistungen.
(2) Verarbeitung und Speicherung hochgeladener Inhalte. Hochgeladene und erzeugte Inhalte werden dauerhaft gespeichert (vgl. § 10 Abs. 5 zur Behandlung der Daten nach Vertragsende). Hochgeladene Dateien (z. B. GAEB-Dateien) werden nach dem Upload wie folgt verarbeitet: Die vollständige Originaldatei wird in der Cloud-Infrastruktur (Google Cloud Platform, Region Frankfurt am Main) gespeichert; aus ihr werden die vertragsrelevanten Daten (insbesondere Projekt-Metadaten, Gliederungshierarchie, Positionsinhalte und -metadaten, Mengen sowie Einheiten) extrahiert und in der Datenbank von Electrofy gespeichert. Nach dem KI-gestützten Abgleich werden die zugeordneten Leistungsbeschreibungen ergänzt und gespeichert. Der Nutzer ist für die Sicherung der von ihm eingestellten Inhalte selbst verantwortlich und sollte in regelmäßigen Abständen Sicherungskopien (Exporte) erstellen.
(3) Auswertungs- und Verwertungsrechte an nicht-personenbezogenen und geschützten Daten. Der Nutzer räumt MDA das räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte, übertragbare und unterlizenzierbare Recht ein, Projektdaten, Artikeldaten sowie sämtliche nicht-personenbezogenen Daten, die im Rahmen der Nutzung der Plattform anfallen, ohne weitere Zustimmung des Nutzers zu speichern, zu vervielfältigen, zu verarbeiten, zu analysieren, zu aggregieren, mit anderen Datenbeständen zu verknüpfen und daraus abgeleitete Produkte und Dienste zu entwickeln.
(4) Bedarfs- und Absatzprognosen sowie Weitergabe an Dritte. MDA ist berechtigt, die Daten gemäß Absatz 3 auszuwerten (etwa bezüglich des Zeitpunkts der Angebotserstellung, der Projektbeauftragung sowie des voraussichtlichen Bedarfszeitpunkts von Artikeln), um daraus Bedarfs- und Absatzprognosen (Forecasts) zu erstellen und diese in aggregierter Form Großhändlern und Herstellern bereitzustellen oder entgeltlich zur Verfügung zu stellen.
Die Bereitstellung solcher Daten an Dritte darf ausschließlich in einer Weise erfolgen, die:
- a) keine Rückschlüsse auf die Identität oder personenbezogene Daten des Nutzers oder dessen Endkunden zulässt (DSGVO-Konformität), und
- b) die Identität des Betriebs des Nutzers sowie dessen spezifische Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (insbesondere Kalkulationen, Einkaufskonditionen und Margen) im Sinne des Geschäftsgeheimnisgesetzes (GeschGehG) schützt. Eine Offenlegung oder Aggregation, die durch geografische oder marktspezifische Besonderheiten Rückschlüsse auf den konkreten Betrieb des Nutzers zulässt, ist unzulässig.
(4a) Nutzung zur Verbesserung und zum Training eigener KI-Modelle. MDA ist berechtigt, die durch die KI-gestützten Funktionen verarbeiteten Inhalte sowie die vom Nutzer bestätigten oder angepassten Ergebnisse (z. B. bestätigte Zuordnungen zwischen Ausschreibungspositionen und Leistungsbeschreibungen) zur Verbesserung der Dienste sowie zum Training, zur Feinabstimmung (Fine-Tuning) und zur Weiterentwicklung eigener KI-Modelle zu nutzen. Diese Nutzung erfolgt ausschließlich mit nicht personenbezogenen bzw. zuvor nach Maßgabe von Absatz 6 anonymisierten Daten; ein Training mit personenbezogenen Daten findet nicht statt. Die Schutzvorgaben des Absatzes 4 Buchstaben a und b gelten entsprechend, soweit Trainingsergebnisse Dritten zugänglich gemacht werden.
(5) Widerspruchsrecht des Nutzers (Opt-Out). Der Nutzer kann der Auswertung seiner Daten zu den in Absatz 4 genannten Zwecken (Erstellung und Weitergabe von Prognosen an Dritte) jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform widersprechen. Im Falle eines Widerspruchs wird MDA die Daten des Nutzers ab dem Zeitpunkt des Zugangs des Widerspruchs nicht mehr für die in Absatz 4 beschriebenen Zwecke heranziehen; die Rechtmäßigkeit der bis zum Zugang des Widerspruchs erfolgten Verarbeitung und bereits erstellter aggregierter Prognosen bleibt hiervon unberührt. Die Nutzung der Daten zur internen Bereitstellung und vertragsgemäßen Funktion der Plattform (z. B. für den E-Konfigurator des Nutzers selbst) bleibt von einem Widerspruch unberührt. Widerspricht der Nutzer der Auswertung, ist MDA jedoch berechtigt, das Vertragsverhältnis innerhalb einer angemessenen Frist nach Zugang des Widerspruchs mit einer Frist von einem (1) Monat zum Monatsende in Textform ordentlich zu kündigen.
(6) Personenbezogene Daten und Anonymisierung. Sofern Inhalte personenbezogene Daten enthalten, gilt für deren Verarbeitung im Auftrag des Nutzers die AVV (Anlage 1). Der Nutzer weist MDA im Rahmen der AVV ausdrücklich an, in den Inhalten enthaltene personenbezogene Daten nach dem Stand der Technik zu anonymisieren. Sobald die Anonymisierung erfolgt ist und ein Personenbezug nicht mehr hergestellt werden kann (im Sinne des Art. 4 Nr. 1 DSGVO sowie des Erwägungsgrundes 26 zur DSGVO), fallen diese Daten nicht mehr unter die Vorschriften der DSGVO. MDA ist sodann berechtigt, diese Daten nach Maßgabe von Absatz 3 und 4 als eigene datenschutzrechtlich Verantwortliche zu nutzen. Die unter Absatz 3 und 4 eingeräumten Rechte beziehen sich ausschließlich auf nicht personenbezogene bzw. vollständig anonymisierte Daten.
(7) Verhältnis zu lizenzierten Datenbeständen. Zur Klarstellung: Die Auswertungs- und Verwertungsrechte von MDA nach Absatz 3 und 4 berühren nicht die in § 8 geregelten, dem Nutzer eingeräumten eingeschränkten Nutzungsrechte an den von MDA lizenzierten KFE- und LeanConnect-Daten.
§ 8 Lizenzbestimmungen für KFE-, LeanConnect- und sonstige lizenzierte Daten
(1) Gegenstand und Rechteinhaberschaft. Die im Rahmen eines Jahresabonnements oder einer gesonderten Registrierung bereitgestellten Daten sind urheber- und/oder leistungsschutzrechtlich (insbesondere als Datenbankwerk oder Datenbank im Sinne der §§ 4, 87a ff. UrhG) geschützt und stehen im Eigentum bzw. in der ausschließlichen Rechteinhaberschaft von MDA. Der Nutzer erhält an diesen Daten ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und auf die Laufzeit des Vertrages befristetes Nutzungsrecht nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.
(2) Zulässige Nutzung. Der Nutzer ist berechtigt, die lizenzierten Daten ausschließlich als Fachbetrieb für Elektrotechnik (bzw. eines verwandten Gewerks) für eigene interne betriebliche Zwecke sowie zur Unterstützung von Kalkulations- und Planungsprozessen im eigenen Unternehmen zu verwenden. Die Nutzung ist nur für gewerbliche Zwecke zulässig; eine private Nutzung ist ausgeschlossen. Im Einzelnen gilt:
- a) Nutzung innerhalb der Plattform (Monats- und Jahresabonnement): Der Nutzer ist berechtigt, die KFE-Daten innerhalb der Plattform im vorgesehenen Funktionsumfang zu nutzen. Eine Extraktion, ein Export oder ein sonstiges systematisches Auslesen der Daten aus der Plattform ist unzulässig.
- b) Offline- und Download-Version (ausschließlich Jahresabonnement): Im Rahmen eines Jahresabonnements ist der Nutzer berechtigt, die bereitgestellte Offline-Version herunterzuladen, diese ganz oder teilweise in seine eigene ERP- oder Kalkulationssoftware zu importieren und dort nach Maßgabe dieser Lizenzbestimmungen für interne betriebliche Zwecke zu verarbeiten.
(3) Unzulässige Nutzung. Dem Nutzer ist jede über die Bestimmungen in Absatz 2 hinausgehende Nutzung der Daten untersagt. Insbesondere ist es dem Nutzer untersagt:
- a) die Daten ganz oder teilweise an Dritte zu verkaufen, weiterzugeben, zu vermieten, unterzulizenzieren oder in sonstiger Weise öffentlich zugänglich zu machen;
- b) aus den Daten abgeleitete Produkte oder Dienstleistungen für den kommerziellen Vertrieb zu entwickeln;
- c) die Daten oder daraus abgeleitete Ergebnisse für das Training, die Feinabstimmung (Fine-Tuning) oder den Betrieb von Machine-Learning- (ML) oder Künstliche-Intelligenz- (KI) Anwendungen zu verwenden;
- d) die Daten über das nach Absatz 2 zulässige Maß hinaus zu vervielfältigen, zu verbreiten oder zu bearbeiten;
- e) die Daten aus der Plattform zu extrahieren, auszulesen oder zu exportieren, sofern dies nicht im Rahmen der Offline-Version des Jahresabonnements (Absatz 2 Buchstabe b) ausdrücklich gestattet ist.
Die Verbote dieses Absatzes gelten nur dann nicht, wenn MDA der konkreten Nutzung vorab ausdrücklich in Textform zugestimmt hat oder es sich um eigene Herstellerdaten des Nutzers handelt.
(4) Urheberrechtshinweise. Der Nutzer ist verpflichtet, Urheberrechtsvermerke, Schutzrechtshinweise, Marken oder sonstige Eigentumshinweise von MDA oder Dritten in den Daten unverändert zu belassen, nicht zu unterdrücken und stets mitzuführen.
(5) Beendigung und Änderung des Datennutzungsrechts. Bei einem Wechsel von einem Jahresabonnement in ein Monatsabonnement entfällt die Berechtigung zur Nutzung der Offline- bzw. Download-Version (Absatz 2 Buchstabe b) mit Wirkung für die Zukunft. Der Nutzer ist in diesem Fall verpflichtet, die heruntergeladene Offline-Version sowie sämtliche daraus erstellten Kopien des Datenbestands unverzüglich und dauerhaft zu löschen oder unzugänglich zu machen. Die Berechtigung zur Nutzung innerhalb der Plattform bleibt im Monatsabonnement bestehen.
Mit Beendigung des Abonnements insgesamt erlischt das Nutzungsrecht an den lizenzierten Daten vollständig; die befristete Finalisierung bestehender Projekte innerhalb der Plattform nach § 10 Abs. 6 bleibt unberührt. Der Nutzer hat die Nutzung der lizenzierten Daten sodann unverzüglich einzustellen und sämtliche vorhandenen Kopien des Datenbestands dauerhaft zu löschen oder unzugänglich zu machen. Auf Verlangen von MDA hat der Nutzer die vollständige Löschung unverzüglich in Textform zu bestätigen.
(6) Gewährleistungsausschluss und Sperrung bei Verstößen. MDA übernimmt keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder ständige Verfügbarkeit der lizenzierten Daten; die Haftungsregelungen in § 11 und § 12 gelten ergänzend. Bei einem Verstoß des Nutzers gegen diese Lizenzbestimmungen ist MDA berechtigt, den Zugriff des Nutzers auf die Daten sowie die Plattform vorübergehend zu sperren oder das Nutzungsrecht aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen. Die Geltendmachung weiterer Rechte und Ansprüche (insbesondere auf Schadensersatz oder Unterlassung) bleibt MDA ausdrücklich vorbehalten.
§ 9 Vergütung, Zahlung, Zahlungsdienstleister
(1) Preise und Umsatzsteuer. Die in der Preisliste angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Da sich das Angebot über kostenpflichtige Leistungen ausschließlich an Unternehmer richtet (vgl. § 1 Abs. 2), sind sämtliche Preisangaben Nettopreise. Bei einer Änderung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes werden die Bruttopreise automatisch entsprechend angepasst.
(2) Abrechnungsweg und Zahlungsabwicklung. MDA stellt die vereinbarte Vergütung nach ihrer Wahl entweder (a) per Rechnung mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen ab Rechnungsdatum oder (b) über einen Zahlungsdienstleister (derzeit: Stripe Payments Europe, Ltd.) in Rechnung. Bei einer Zahlung über einen Zahlungsdienstleister werden die zur Zahlungsabwicklung erforderlichen personenbezogenen Daten (z. B. Name, Rechnungs- und Zahlungsdaten) an den Zahlungsdienstleister übermittelt; dies ist zur Erfüllung des kostenpflichtigen Vertrages erforderlich (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Einzelheiten hierzu sowie die jeweilige datenschutzrechtliche Rolle des Zahlungsdienstleisters ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von MDA.
(3) SEPA-Lastschrift. Bei einem erteilten SEPA-Lastschriftmandat erfolgt der Einzug frühestens 7 Tage nach dem Rechnungsdatum. Die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird dem Nutzer mit der Rechnung, spätestens jedoch 7 Tage vor der Abbuchung, übermittelt. Der Nutzer erstattet MDA die Kosten, die durch eine von ihm zu vertretende Rücklastschrift oder einen nicht eingelösten Scheck entstehen.
(4) Fälligkeit und Verzug. Die Vergütung ist mit Rechnungsstellung sofort fällig und innerhalb von 14 Tagen zu zahlen, sofern kein anderes Zahlungsziel vereinbart oder auf der Rechnung ausgewiesen ist. Der Nutzer kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung leistet. Weist MDA auf der Rechnung gesondert auf einen kürzeren Zahlungszeitraum (z. B. „zahlbar innerhalb von 14 Tagen“) und die Rechtsfolgen des Verzugs hin, tritt der Verzug bereits mit Ablauf dieses Zeitraums ein. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.
(5) Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht. Gegenüber Nutzern, die Unternehmer (Firmenkunden) sind, ist eine Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig; ein Zurückbehaltungsrecht steht diesen Nutzern nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu. Gegenüber Nutzern, die Verbraucher (Privatkunden) sind, ist die Aufrechnung zudem zulässig mit Gegenansprüchen, die in einem engen gegenseitigen Verhältnis (Synallagma) zur Forderung von MDA stehen oder auf Mängelrügen beruhen.
(6) Einwendungen gegen Rechnungen. Einwendungen gegen die Höhe nutzungsabhängiger Entgelte sind innerhalb von acht Wochen ab Rechnungserhalt in Textform gegenüber MDA zu erheben. MDA wird den Nutzer in den Rechnungen auf die Folgen einer unterlassenen rechtzeitigen Einwendung gesondert hinweisen.
(7) Sperrung bei Zahlungsverzug. Befindet sich der Nutzer mit einer Zahlung in Verzug, ist MDA nach erfolgloser Mahnung und Androhung der Sperrung berechtigt, den Zugriff des Nutzers auf die kostenpflichtigen Leistungen ganz oder teilweise vorübergehend zu sperren. Die Verpflichtung des Nutzers zur Zahlung der vereinbarten Vergütung bleibt auch während der Sperrung unberührt.
(8) Sicherheitsleistung. MDA ist berechtigt, die Erbringung kostenpflichtiger Leistungen von einer angemessenen Sicherheitsleistung (z. B. Vorauszahlung oder Bürgschaft) abhängig zu machen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Nutzer seinen Zahlungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen wird (z. B. bei einem bevorstehenden oder eröffneten Insolvenzverfahren oder nachhaltigem Zahlungsverzug).
§ 10 Laufzeit und Kündigung
(1) Laufzeit kostenfreier Nutzungsvertrag. Der kostenfreie Nutzungsvertrag (vgl. § 4 Abs. 1) läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann von beiden Seiten jederzeit ohne Angabe von Gründen in Textform gekündigt werden.
(2) Laufzeit und Kündigung Monatsabonnement. Das Monatsabonnement hat eine Mindestlaufzeit von einem (1) Monat. Es verlängert sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat, sofern es nicht vom Nutzer oder von MDA jederzeit mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ende des jeweiligen Abrechnungsmonats in Textform gekündigt wird.
(3) Laufzeit und Kündigung Jahresabonnement (B2B). Das Jahresabonnement, welches sich gemäß § 1 Abs. 2 ausschließlich an Unternehmer (Firmenkunden) richtet, hat eine Mindestlaufzeit von zwölf (12) Monaten. Es verlängert sich automatisch um jeweils weitere zwölf (12) Monate, sofern es nicht von einer Partei spätestens acht (8) Wochen vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird.
(4) Außerordentliche Kündigung. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Jede Kündigung bedarf der Textform.
(5) Daten nach Vertragsende. Mit Beendigung des Vertrages werden die vom Nutzer eingestellten Inhalte nicht automatisch gelöscht, sondern bleiben gespeichert. Der Nutzer kann jederzeit – auch nach Vertragsende – Auskunft über die gespeicherten Daten, deren Herausgabe (Export) in einem gängigen Format sowie deren Löschung verlangen. MDA wird eine solche Auskunft bzw. einen solchen Export innerhalb einer angemessenen Frist bereitstellen. Verlangt der Nutzer keine Löschung, werden die Daten spätestens nach Ablauf der jeweils einschlägigen gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht (Höchstaufbewahrungsdauer). Hinsichtlich personenbezogener Daten gelten ergänzend die AVV (Anlage 1) und die Datenschutzerklärung von MDA. Das Nutzungsrecht des Nutzers an lizenzierten Daten (§ 8) erlischt mit dem Wirksamwerden der Vertragsbeendigung.
(6) Folgen der Beendigung des Abonnements (ohne Kontolöschung). Endet das kostenpflichtige Abonnement durch Kündigung oder Nichtverlängerung, ohne dass der Nutzer das Nutzerkonto insgesamt kündigt, behält der Nutzer den kostenfreien Zugang zu seinen bestehenden Projekten und zum Projektmarktplatz. Für einen Übergangszeitraum von zwei (2) Wochen ab dem Ende des Abonnements ist der Nutzer berechtigt, bereits bestehende Projekte innerhalb der Plattform noch unter Nutzung der im System verfügbaren KFE-Daten zu finalisieren (insoweit abweichend von § 8 Abs. 5). Nach Ablauf dieser zweiwöchigen Frist wird der Projektstand eingefroren; die kostenpflichtigen Funktionen (insbesondere der Ausschreibungs-Assistent, der E-Konfigurator sowie der aktive Zugriff auf die KFE-Daten) stehen dem Nutzer nicht mehr zur Verfügung. Bereits angelegte Projekte können danach ausschließlich über die verfügbaren Schnittstellen exportiert werden.
(7) Kündigungs- und Einstellungsrecht von MDA. MDA behält sich das Recht vor, einzelne Dienste (sowohl bestehende als auch neue Funktionsbereiche) oder das Vertragsverhältnis insgesamt jederzeit mit einer Frist von vier (4) Wochen in Textform zu kündigen oder den betreffenden Dienst ganz oder teilweise einzustellen. Dieses Recht gilt für sämtliche Dienste von MDA einschließlich der gemäß § 1 Abs. 5 übernommenen Bestandsverträge. MDA wird dem Nutzer nach Möglichkeit die Fortführung der Dienste über ein alternatives Produkt oder einen alternativen Dienst anbieten (Migration). Bereits im Voraus gezahlte Entgelte des Nutzers, die auf den Zeitraum nach dem Wirksamwerden der Kündigung bzw. Einstellung entfallen, werden dem Nutzer anteilig erstattet. Ein Anspruch des Nutzers auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz wegen der rechtmäßigen Ausübung dieses Kündigungs- bzw. Einstellungsrechts ist ausgeschlossen; die Haftungsregelungen in § 12 bleiben hiervon unberührt.
§ 11 Gewährleistung, Daten und Produktbeschreibungen
(1) Leistungsstandard und Gewährleistung. MDA erbringt die Plattformleistungen mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt nach dem aktuellen Stand der Technik. Für die zeitweise Überlassung der Plattform zur Nutzung gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften des Mietrechts mit der Maßgabe, dass die verschuldensunabhängige Haftung von MDA für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB) ausgeschlossen ist.
(2) Unverbindlichkeit von Produkt- und Kalkulationsdaten. Die auf der Plattform bereitgestellten Texte, Artikel- und Produktbeschreibungen sowie Kalkulationsdaten (insbesondere KFE-Daten) werden mit Sorgfalt zusammengestellt. Sie dienen jedoch ausschließlich der unverbindlichen Information und ersetzen keine fachliche Einzelfallprüfung oder eigenständige Beratung. Für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit, Genauigkeit und Aktualität dieser Daten wird keine Gewähr übernommen; Änderungen bleiben jederzeit vorbehalten. Für fremde Inhalte Dritter, auf die über Verweise oder Links verlinkt wird, übernimmt MDA keine Verantwortung.
(3) Unverbindlichkeit von Werkzeug- und KI-Ergebnissen. Die vom Ausschreibungs-Assistenten, vom E-Konfigurator und von sonstigen (insbesondere KI-gestützten) Funktionen ausgegebenen Ergebnisse – einschließlich vorgeschlagener Treffer, Zuordnungen, Auswertungen und Kalkulationsvorschläge – stellen ausschließlich unverbindliche Vorschläge dar. Diese werden dem Nutzer lediglich zur eigenen Prüfung, Ergänzung oder Anpassung bereitgestellt. Die Verantwortung für die finale Prüfung, die Richtigkeit der Kalkulation sowie die Einhaltung fachlicher Standards verbleibt vollständig und ausschließlich beim Nutzer. Eine Gewähr oder Haftung für die inhaltliche Richtigkeit, Plausibilität oder Verwendbarkeit der ausgegebenen Ergebnisse übernimmt MDA nicht; die Haftungsregelungen in § 12 bleiben hiervon unberührt.
§ 12 Haftung
(1) Gesetzliche Haftung. MDA haftet nach den gesetzlichen Vorschriften auf Schadens- und Aufwendungsersatz, sofern nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
(2) Haftungsbeschränkung bei Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet MDA nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung von MDA auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung von MDA für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Haftung für Datenverlust. Für den Verlust von Daten und deren Wiederherstellung haftet MDA bei einfacher Fahrlässigkeit nach Maßgabe des Absatzes 2 zudem nur in dem Umfang, in dem ein solcher Schaden auch bei einer dem Nutzer obliegenden, ordnungsgemäßen und dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden regelmäßigen Datensicherung (mindestens werktäglich) eingetreten wäre.
(4) Ausnahmen von den Haftungsbeschränkungen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht:
- a) bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von MDA oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von MDA beruhen;
- b) bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz;
- c) bei der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Leistung oder das Vorhandensein eines Leistungserfolgs;
- d) bei arglistigem Verschweigen eines Mangels;
- e) bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung durch MDA, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
(5) Höhere Gewalt. Im Falle höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Streiks, Pandemien, behördliche Anordnungen oder unverschuldete Ausfälle von Kommunikationsnetzen oder Gateways) ist MDA von der Verpflichtung zur Leistung befreit, solange und soweit die Leistungsverhinderung anhält. Bereits gezahlte Entgelte werden für den Zeitraum der Leistungsbefreiung anteilig erstattet.
§ 13 Änderungen der AGB, Preise und Leistungen
(1) Änderungsgründe. MDA ist berechtigt, diese AGB, die Leistungsbeschreibungen sowie die Preise mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder anzupassen, sofern hierfür ein sachlicher Grund besteht. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor bei:
- a) Änderungen der Gesetzeslage oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung;
- b) Anpassungen an technische Weiterentwicklungen, neue Sicherheitsanforderungen oder zwingende technische Infrastrukturänderungen;
- c) der Einführung zusätzlicher oder der Anpassung bestehender Funktionen unter Wahrung des vertraglich geschuldeten Leistungskerns;
- d) Veränderungen der Kosten, die MDA für die Erbringung der Leistungen aufwenden muss (z. B. Lizenzgebühren von Drittanbietern, Hosting- und Infrastrukturkosten, Personalkosten sowie Kosten für Kundensupport und Vertrieb);
- e) grundlegend veränderten Marktbedingungen.
Preisänderungen werden sich ausschließlich an der Entwicklung der unter Buchstabe d genannten Kosten orientieren. Änderungen, die ohne sachlichen Grund das Äquivalenzverhältnis von Leistung und Gegenleistung erheblich zu Lasten des Nutzers verschieben, sind ausgeschlossen.
(2) Ankündigung und Frist. MDA wird dem Nutzer beabsichtigte Änderungen mindestens sechs (6) Wochen vor dem vorgesehenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform (z. B. per E-Mail) mitteilen. MDA wird den Nutzer in dieser Mitteilung gesondert und hervorgehoben auf die konkreten Änderungen, den Zeitpunkt des Wirksamwerdens sowie auf die jeweiligen Rechtsfolgen (Zustimmungsfiktion, Widerspruchsrecht, Sonderkündigungsrecht oder Erfordernis einer aktiven Zustimmung) hinweisen.
(3) AGB- und Leistungsänderungen im B2B-Verkehr (Zustimmungsfiktion). Gegenüber Nutzern, die Unternehmer (Firmenkunden) sind, gelten angekündigte Änderungen dieser AGB oder der Leistungsbeschreibungen als vereinbart, wenn der Nutzer der Änderung nicht innerhalb von sechs (6) Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform widerspricht. Widerspricht der Nutzer der Änderung fristgerecht, wird das Vertragsverhältnis zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt; MDA ist in diesem Fall jedoch berechtigt, das Vertragsverhältnis mit einer Frist von vier (4) Wochen außerordentlich in Textform zu kündigen, sofern eine Fortführung zu den alten Bedingungen für MDA technisch oder wirtschaftlich unzumutbar ist.
(4) Preiserhöhungen im B2B-Verkehr (Zustimmungsfiktion mit Widerspruchsrecht). Abweichend von Absatz 3 werden Preiserhöhungen gegenüber Nutzern, die Unternehmer (Firmenkunden) sind, im Wege der Zustimmungsfiktion wirksam, sofern der Nutzer der Preiserhöhung nicht innerhalb einer Frist von sechs (6) Wochen ab Zugang der Mitteilung in Textform widerspricht. MDA verpflichtet sich, den Nutzer in der Mitteilung über die Preiserhöhung explizit auf die sechswöchige Frist und die Rechtsfolge eines unterlassenen Widerspruchs (Zustimmungsfiktion) hinzuweisen. Widerspricht der Nutzer der Preiserhöhung form- und fristgerecht, wird das Vertragsverhältnis zunächst zu den bisherigen Preisen fortgesetzt; MDA ist in diesem Fall jedoch berechtigt, das Vertragsverhältnis innerhalb einer angemessenen Frist nach Zugang des Widerspruchs mit einer Frist von vier (4) Wochen in Textform zu kündigen. Das Recht beider Parteien zur ordentlichen Kündigung bleibt im Übrigen unberührt.
(5) Änderungen im B2C-Verkehr (Verbraucher). Gegenüber Nutzern, die Verbraucher (Privatkunden) sind (was ausschließlich die kostenfreien Leistungen betrifft), werden Änderungen dieser AGB, der Leistungsbeschreibungen sowie etwaiger künftiger Entgelte nur dann wirksam, wenn der Verbraucher diesen Änderungen aktiv zustimmt (vgl. Absatz 6). Ein Schweigen, ein Untätigbleiben oder die bloße Weiternutzung der Plattform durch den Verbraucher gilt nicht als Zustimmung. Erteilt der Verbraucher die Zustimmung nicht, wird das Nutzungsverhältnis zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt; das Recht beider Parteien zur ordentlichen Kündigung des kostenfreien Nutzungsverhältnisses bleibt unberührt.
(6) Aktive Zustimmung. Eine aktive Zustimmung im Sinne dieses Paragrafen setzt eine ausdrückliche, eindeutige und bestätigende Handlung des Nutzers voraus (z. B. durch das Anklicken einer entsprechenden Bestätigungsschaltfläche innerhalb der Plattform oder durch eine ausdrückliche Erklärung in Textform).
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Übertragung von Rechten und Pflichten. Der Nutzer ist nicht berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne die vorherige Zustimmung von MDA in Textform auf Dritte zu übertragen.
(2) Form von Änderungen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung oder Änderung dieses Textformerfordernisses selbst.
(3) Salvatorische Klausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
(4) Anwendbares Recht und Gerichtsstand. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Bei Verbrauchern (Privatkunden) gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Sofern der Nutzer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz von MDA (München).
(5) Verbraucherschlichtung. Aufgrund der Einstellung der Online-Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) der Europäischen Kommission entfällt ein entsprechender Verweis. MDA ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes teilzunehmen.
Stand: 19.07.2026
Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
gem. Art. 28 DSGVO zur Plattform Electrofy
zwischen
dem Nutzer gemäß den Angaben im Nutzerkonto (im Folgenden „Verantwortlicher”)
und
der MDA Solutions GmbH, Infanteriestr. 8, 80797 München (im Folgenden „Auftragsverarbeiter” oder „MDA”)
Präambel
Der Auftragsverarbeiter erbringt für den Verantwortlichen Leistungen über die Plattform Electrofy auf Grundlage der Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen (AGB). Im Rahmen dieser Leistungen verarbeitet MDA personenbezogene Daten, für die der Verantwortliche datenschutzrechtlich verantwortlich ist. Diese AVV konkretisiert die Pflichten der Parteien nach Art. 28 DSGVO. Sie ist Bestandteil des Nutzungsvertrages und wird mit der Registrierung bzw. der Beauftragung kostenpflichtiger Leistungen wirksam vereinbart.
Diese AVV gilt ausschließlich für die Verarbeitung personenbezogener Daten, die MDA im Auftrag und nach Weisung des Verantwortlichen verarbeitet. Verarbeitungen, die MDA als eigene Verantwortliche vornimmt (z. B. Abrechnung, eigene Geschäftstätigkeit, Nutzung anonymisierter Daten), sind nicht Gegenstand dieser AVV; hierfür gilt die Datenschutzerklärung von MDA.
§ 1 Gegenstand und Dauer
(1) Gegenstand der Verarbeitung sind die in Anlage 1 beschriebenen Verarbeitungstätigkeiten.
(2) Die Laufzeit dieser AVV entspricht der Laufzeit des zugrunde liegenden Nutzungsvertrages. Pflichten, die ihrer Natur nach über die Beendigung hinaus fortbestehen (insbesondere Vertraulichkeit, Löschung/Rückgabe), gelten fort.
§ 2 Art, Umfang und Zweck der Verarbeitung; Datenarten; Betroffene
Art, Umfang und Zweck der Verarbeitung, die Art der personenbezogenen Daten sowie die Kategorien betroffener Personen ergeben sich aus Anlage 1.
§ 3 Weisungsrecht des Verantwortlichen
(1) MDA verarbeitet die personenbezogenen Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen, es sei denn, MDA ist nach dem Recht der Union oder der Mitgliedstaaten zur Verarbeitung verpflichtet. Diese AVV einschließlich ihrer Anlagen sowie die Nutzung der von MDA bereitgestellten Funktionen durch den Verantwortlichen stellen die initialen Weisungen dar. Weitere Weisungen erteilt der Verantwortliche in Textform oder über die hierfür vorgesehenen Funktionen der Plattform.
(2) MDA informiert den Verantwortlichen unverzüglich, wenn sie der Auffassung ist, dass eine Weisung gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstößt. MDA ist berechtigt, die Durchführung der betreffenden Weisung bis zu deren Bestätigung oder Änderung auszusetzen.
(3) Dokumentierte Weisung zur Anonymisierung. Der Verantwortliche weist MDA hiermit ausdrücklich an, in den verarbeiteten Inhalten (insbesondere Projekt-, Artikel- und Nutzungsdaten) enthaltene personenbezogene Daten nach dem Stand der Technik zu anonymisieren, sodass ein Personenbezug nicht mehr hergestellt werden kann (Art. 4 Nr. 1 DSGVO, Erwägungsgrund 26). Diese Anonymisierung dient zugleich der Datenminimierung. Nach erfolgreicher Anonymisierung unterliegen die Daten nicht mehr der DSGVO und damit nicht mehr dieser AVV; MDA ist berechtigt, sie als eigene Verantwortliche nach Maßgabe der AGB (§ 7) zu nutzen, auszuwerten, zum Training und zur Weiterentwicklung eigener KI-Modelle zu verwenden und Dritten zur Verfügung zu stellen. Eine Verarbeitung personenbezogener Daten zu eigenen Zwecken von MDA – einschließlich eines Trainings von KI-Modellen mit personenbezogenen Daten – findet darüber hinaus nicht statt.
§ 4 Pflichten des Auftragsverarbeiters
MDA verpflichtet sich insbesondere,
- a) die Daten ausschließlich im Rahmen der Weisungen und des Auftrags zu verarbeiten;
- b) die zur Verarbeitung befugten Personen zur Vertraulichkeit zu verpflichten oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht zu unterwerfen (Art. 28 Abs. 3 lit. b, Art. 29 DSGVO);
- c) die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO zu treffen und einzuhalten (Anlage 2);
- d) den Verantwortlichen bei der Beantwortung von Anträgen betroffener Personen sowie bei der Erfüllung der Pflichten nach Art. 32–36 DSGVO im Rahmen des Möglichen und der vereinbarten Vergütung zu unterstützen;
- e) den Verantwortlichen unverzüglich zu informieren, wenn ihm eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten bekannt wird (§ 8);
- f) nach Wahl des Verantwortlichen alle personenbezogenen Daten nach Abschluss der Verarbeitung zu löschen oder zurückzugeben (§ 9);
- g) dem Verantwortlichen alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung der Pflichten nach Art. 28 DSGVO zur Verfügung zu stellen und Überprüfungen zu ermöglichen (§ 10);
- h) ein Verzeichnis der im Auftrag durchgeführten Verarbeitungstätigkeiten gem. Art. 30 Abs. 2 DSGVO zu führen.
§ 5 Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)
MDA hat die in Anlage 2 beschriebenen technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen und während der Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten. MDA darf die Maßnahmen weiterentwickeln, sofern das vereinbarte Schutzniveau nicht unterschritten wird.
§ 6 Unterauftragsverarbeiter
(1) Der Verantwortliche erteilt MDA die allgemeine Genehmigung zur Beauftragung von Unterauftragsverarbeitern. Die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses eingesetzten Unterauftragsverarbeiter sind in Anlage 3 aufgeführt und gelten als genehmigt.
(2) MDA informiert den Verantwortlichen über beabsichtigte Änderungen in Bezug auf die Hinzuziehung oder Ersetzung von Unterauftragsverarbeitern in geeigneter Weise (z. B. per E-Mail oder über die Plattform). Der Verantwortliche kann einer Änderung aus wichtigem, datenschutzrechtlichem Grund innerhalb von 14 Tagen in Textform widersprechen. Im Falle eines berechtigten Widerspruchs sind die Parteien zur außerordentlichen Kündigung des betroffenen Leistungsteils berechtigt.
(3) MDA verpflichtet jeden Unterauftragsverarbeiter vertraglich auf dieselben Datenschutzpflichten, wie sie in dieser AVV festgelegt sind.
(4) Erfolgt eine Verarbeitung durch Unterauftragsverarbeiter in einem Drittland, stellt MDA durch geeignete Garantien nach Kapitel V DSGVO (insbesondere Angemessenheitsbeschluss, z. B. EU-US Data Privacy Framework, und/oder Standardvertragsklauseln) ein angemessenes Schutzniveau sicher.
§ 7 Unterstützung bei Betroffenenrechten
Wendet sich eine betroffene Person mit einem Antrag auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit oder Widerspruch unmittelbar an MDA, leitet MDA diesen Antrag unverzüglich an den Verantwortlichen weiter und beantwortet ihn nicht selbst, sofern keine anderslautende Weisung vorliegt. MDA unterstützt den Verantwortlichen mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen bei der Erfüllung von Betroffenenrechten, soweit dies möglich ist.
§ 8 Meldung von Datenschutzverletzungen
MDA meldet dem Verantwortlichen jede ihr bekannt gewordene Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich, in der Regel innerhalb von 48 Stunden nach Kenntniserlangung, und unterstützt ihn bei der Erfüllung seiner Melde- und Benachrichtigungspflichten nach Art. 33 und 34 DSGVO. Die Meldung enthält mindestens die nach Art. 33 Abs. 3 DSGVO erforderlichen Informationen, soweit MDA diese vorliegen.
§ 9 Löschung und Rückgabe nach Beendigung
(1) Grundsätzlich löscht oder retourniert MDA nach Beendigung der Verarbeitung sämtliche personenbezogene Daten nach Wahl des Verantwortlichen, sofern nicht eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht (Art. 28 Abs. 3 lit. g DSGVO).
(2) Abweichend hiervon weist der Verantwortliche MDA an, die im Auftrag verarbeiteten Daten nach Beendigung des Nutzungsvertrages nicht automatisch zu löschen, sondern weiterhin gespeichert zu halten, bis der Verantwortliche die Herausgabe (Export) und/oder Löschung verlangt, längstens jedoch bis zum Ablauf der jeweils einschlägigen gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (Höchstaufbewahrungsdauer). MDA schränkt die Verarbeitung dieser Daten nach Vertragsende auf die Aufbewahrung ein. Der Verantwortliche kann jederzeit die Herausgabe in einem gängigen, strukturierten Format und/oder die Löschung verlangen; MDA kommt einem solchen Verlangen in angemessener Frist nach. Nach Ablauf der Höchstaufbewahrungsdauer werden die Daten gelöscht.
(3) Die Pflicht zur Löschung gilt nicht für Daten, die zuvor wirksam anonymisiert wurden (§ 3 Abs. 3), da diese keinen Personenbezug mehr aufweisen.
§ 10 Nachweise und Kontrollen
(1) MDA weist die Einhaltung der Pflichten nach Art. 28 DSGVO auf Anforderung in geeigneter Weise nach, z. B. durch aktuelle Zertifikate, Testate anerkannter Prüfstellen oder eine geeignete Dokumentation der TOM.
(2) Der Verantwortliche ist berechtigt, sich von der Einhaltung dieser AVV zu überzeugen. Vor-Ort-Kontrollen sind mit angemessener Vorankündigung, während der üblichen Geschäftszeiten und ohne Störung des Betriebsablaufs durchzuführen; sie können auch durch einen zur Verschwiegenheit verpflichteten Prüfer erfolgen.
§ 11 Haftung
Für die Haftung gilt Art. 82 DSGVO. Im Innenverhältnis tragen die Parteien die Verantwortung entsprechend ihrem jeweiligen Verursachungs- und Verantwortungsbeitrag; die Haftungsregelungen der AGB (§ 12) gelten ergänzend, soweit sie zwingenden datenschutzrechtlichen Vorgaben nicht entgegenstehen.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Bei Widersprüchen zwischen dieser AVV und den AGB gehen für die Auftragsverarbeitung die Regelungen dieser AVV vor.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – München.
(3) Änderungen dieser AVV bedürfen der Textform.
Anlage 1 – Beschreibung der Auftragsverarbeitung
Gegenstand der Verarbeitung: Bereitstellung und Betrieb der Plattform Electrofy einschließlich Projektmarktplatz, Ausschreibungs-Assistent, E-Konfigurator und zugehöriger Funktionen.
Art und Zweck der Verarbeitung: Speicherung, Strukturierung, Auslesen, Analyse, Verarbeitung (auch KI-gestützt, einschließlich Embeddings und KI-Matching über die in Anlage 3 genannten KI-Dienstleister), Anzeige und Übermittlung der vom Verantwortlichen eingestellten Inhalte zum Zweck der vertragsgemäßen Leistungserbringung; Anonymisierung gem. § 3 Abs. 3. Die KI-Dienstleister trainieren nicht zu eigenen Zwecken mit den Daten. Ein Training bzw. eine Weiterentwicklung von KI-Modellen durch MDA erfolgt ausschließlich mit nicht personenbezogenen bzw. anonymisierten Daten (§ 3 Abs. 3, AGB § 7 Abs. 4a); ein Training mit personenbezogenen Daten findet nicht statt.
Art der personenbezogenen Daten (Beispiele):
- Stamm- und Kontaktdaten von Ansprechpartnern, Kunden und Auftraggebern des Verantwortlichen (z. B. Name, Anschrift, Telefon, E-Mail);
- in Projekten, Ausschreibungen, Angeboten und Kalkulationen enthaltene personenbezogene Angaben;
- ggf. weitere vom Verantwortlichen eingestellte personenbezogene Daten.
Kategorien betroffener Personen (Beispiele):
- Kunden und Auftraggeber des Verantwortlichen;
- Ansprechpartner und Beschäftigte des Verantwortlichen;
- sonstige in den Inhalten benannte natürliche Personen.
(Hinweis: Die konkreten Datenarten und Betroffenenkategorien sind an die tatsächliche Nutzung anzupassen – siehe Begleitnotiz.)
Anlage 2 – Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) gem. Art. 32 DSGVO
(Hinweis: Nachfolgende Maßnahmen sind ein Rahmen und müssen den real implementierten Maßnahmen entsprechen – siehe Begleitnotiz.)
1. Vertraulichkeit
- Zutrittskontrolle: gesicherte Rechenzentren (EU) mit Zutrittsbeschränkung beim jeweiligen Hosting-Anbieter;
- Zugangskontrolle: individuelle Benutzerkonten, Authentifizierung über Identitätsdienst, Passwortrichtlinien, Mehr-Faktor-Authentifizierung (soweit verfügbar);
- Zugriffskontrolle: rollen- und rechtebasierte Zugriffsberechtigungen nach dem Need-to-know-Prinzip, Protokollierung;
- Trennungskontrolle: Die Trennung der Daten verschiedener Kunden erfolgt über eine strikte Berechtigungssteuerung; Schnittstellen (APIs) lösen Daten anhand des authentifizierten Nutzers auf und geben ausschließlich Daten heraus, für die der Aufrufende berechtigt ist. Dateien werden nicht öffentlich zugänglich gemacht; auch mit Kenntnis einer internen Kennung (UUID) ist ohne Berechtigung kein Abruf möglich.
2. Integrität
- Weitergabekontrolle: Transportverschlüsselung (TLS) bei Übertragung;
- Eingabekontrolle: Protokollierung von Eingaben/Änderungen, soweit erforderlich.
3. Verfügbarkeit und Belastbarkeit
- regelmäßige Datensicherungen (Backups), Wiederherstellungsverfahren;
- Schutzmaßnahmen gegen Schadsoftware und unbefugte Zugriffe.
4. Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung
- Datenschutz-Management und regelmäßige Überprüfung der Maßnahmen;
- Auftragskontrolle gegenüber Unterauftragsverarbeitern;
- Verfahren zur Umsetzung von Betroffenenrechten und Datenpannen-Meldungen.
Anlage 3 – Genehmigte Unterauftragsverarbeiter
| Unterauftragsverarbeiter | Leistung / Zweck | Standort | Transfergrundlage |
|---|---|---|---|
| Google Cloud Platform (GCP) | Hosting, Datenspeicherung, Datenbankbetrieb (Region europe-west3, Frankfurt am Main); Cloud Logging derzeit global konfiguriert | Frankfurt/EU; Logging global | Google Cloud CDPA + SCC; DPF |
| Google (Gemini API) | KI-Verarbeitung / Embeddings / Matching; kein Training durch den Anbieter zu eigenen Zwecken | EU/Drittland nicht ausgeschlossen (kein EU-Endpunkt konfiguriert) | Google Cloud CDPA + SCC; DPF |
| OpenAI | KI-Matching (Inferenz); kein Training durch den Anbieter zu eigenen Zwecken (per DPA abgewählt) | derzeit nicht auf EU konfiguriert (Drittland) | OpenAI DPA + SCC; DPF |
| Mistral AI | Verarbeitung von PDF-Dateien (Inferenz); Training standardmäßig abgewählt | EU (Frankreich) | Mistral DPA + SCC |
| Weaviate B.V. | Vektordatenbank für Embeddings | EU/Drittland je nach Konfiguration | Weaviate DPA + SCC |
| Identitätsdienst (Auth0 / Okta, Inc.) | Authentifizierung, Kontoverwaltung | EU/USA | DPF / SCC |
| Stripe Payments Europe, Ltd. | Zahlungsabwicklung (soweit Auftragsverarbeitung) | EU/USA | DPF / SCC |
| weclapp (o. ä.) | Rechnungs-/ERP-Abwicklung | EU | EU |
| Martian & Machine GmbH | Technische Plattform-Entwicklung, Wartung, Second-Level-Support (mit potenziellem administrativem Systemzugriff) | Deutschland/EU | EU (Art. 28-Vertrag) |
| uniquoUG (haftungsbeschränkt) | IT-Infrastrukturberatung, systemseitige Integration | Deutschland/EU | EU (Art. 28-Vertrag) |
| E-Mail-/Support-/Kommunikationsdienst | Versand transaktionaler Nachrichten, Support | EU/ggf. Drittland | EU bzw. DPF / SCC |
Referenzen der Auftragsverarbeitungsverträge (DPA):
- OpenAI – https://openai.com/policies/data-processing-addendum
- Mistral – https://legal.mistral.ai/terms/data-processing-addendum
- Weaviate – https://weaviate.io/dpa
- Google Cloud – https://cloud.google.com/terms/data-processing-addendum