2 VIP-Tickets fürs BVB-Heimspiel
Schließ bis Freitag, 16.10., 17 Uhr dein Electrofy-Abo ab und du landest automatisch im Lostopf. Bereitgestellt von unserem Partner SIGNAL IDUNA.
Teilnahmebedingungen und Datenschutzhinweis
Teilnahmebedingungen Gewinnspiel gedatec 2026
1. Veranstalter, Geltungsbereich
(1) Veranstalter des Gewinnspiels ist die MDA Solutions GmbH, Infanteriestraße 8, 80797 München (nachfolgend „Veranstalter“). Diese Teilnahmebedingungen gelten für die Teilnahme am Gewinnspiel „Gewinnspiel gedatec 2026 – BVB-VIP-Tickets“ (nachfolgend „Gewinnspiel“).
(2) Die Tickets werden vom Partner des Veranstalters, der SIGNAL IDUNA, zur Verfügung gestellt. SIGNAL IDUNA ist nicht Veranstalter des Gewinnspiels.
(3) Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erkennt der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen ausdrücklich und verbindlich an.
2. Teilnahmeberechtigung
(1) Teilnahmeberechtigt sind Elektrofachbetriebe und Planer mit Sitz in Deutschland, die im Aktionszeitraum (Ziffer 5) ein kostenpflichtiges Electrofy-Abonnement abschließen (nachfolgend: „Teilnehmer“). Den Gewinn nimmt die volljährige Person wahr, die das Abonnement für den Teilnehmer abgeschlossen hat, oder eine andere vom Teilnehmer benannte volljährige Person aus seinem Unternehmen; die Regelungen dieser Teilnahmebedingungen zum Gewinner gelten für diese Person entsprechend.
(2) Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeitende des Veranstalters, von SIGNAL IDUNA und von Martian & Machine, alle Personen, die mit der Durchführung des Gewinnspiels befasst sind oder waren, sowie deren Angehörigen ersten und zweiten Grades (§ 15 Abgabenordnung) und deren Lebenspartner in eheähnlicher Gemeinschaft.
(3) Die Teilnahme erfolgt ausschließlich durch den Abschluss eines kostenpflichtigen Electrofy-Abonnements (Monats- oder Jahresabonnement gemäß § 4 Abs. 2 der Electrofy-AGB) im Aktionszeitraum, etwa über den QR-Code am Messestand oder unter electrofy.de/vorteile. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem der Teilnehmer den Bestellvorgang abschließt; das Abonnement muss anschließend durch Annahme des Veranstalters zustande kommen (§ 3 Abs. 3 der Electrofy-AGB). Für das Abonnement gelten die regulären Preise gemäß Preisliste; für die Gewinnchance wird kein Aufschlag erhoben. Die Teilnahme entfällt, wenn das Abonnement vor der Auslosung gekündigt wird oder die erste Rechnung nicht innerhalb des Zahlungsziels (§ 9 der Electrofy-AGB) beglichen ist.
(4) Jedes Unternehmen nimmt unabhängig von der Zahl der abgeschlossenen Abonnements nur einmal an der Verlosung teil.
(5) Der Teilnehmer ist für die Richtigkeit der von ihm angegebenen Daten (z. B. E-Mail-Adresse) verantwortlich.
3. Compliance, Arbeitgeber-Genehmigung & Versteuerung
(1) Die Teilnahme setzt voraus, dass die Annahme des Gewinns nicht gegen interne Compliance-Richtlinien, Verhaltenskodizes oder dienstrechtliche Vorschriften des Teilnehmers oder des Arbeitgebers bzw. Dienstherrn der Person, die den Gewinn nach Ziffer 2 Abs. 1 wahrnehmen soll, verstößt. Ist der Gewinner bei einem öffentlichen Auftraggeber beschäftigt, werden die Tickets nur gegen Vorlage einer schriftlichen Genehmigung des Dienstherrn ausgehändigt.
(2) Der Gewinner versichert mit der Gewinnannahme, dass ihm die erforderliche Zustimmung seines Arbeitgebers/Dienstherrn zur Annahme des Gewinns vorliegt. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die rechtliche Zulässigkeit der Gewinnannahme im Verhältnis zwischen dem Gewinner und dessen Arbeitgeber.
(3) Die pauschale Versteuerung des Sachgewinns gemäß § 37b EStG wird vom Veranstalter übernommen. Der Gewinner wird hierüber mit der Gewinnbenachrichtigung unterrichtet.
4. Gewinn und Auslosung
(1) Verlost werden 1 x 2 VIP-Tickets für ein Bundesliga-Heimspiel von Borussia Dortmund im SIGNAL IDUNA PARK, Dortmund, und zwar für eines der folgenden Spiele: Borussia Dortmund – FC Augsburg (13. Spieltag, Spielwochenende 11. bis 13. Dezember 2026) oder Borussia Dortmund – 1. FSV Mainz 05 (15. Spieltag, voraussichtlich Spielwochenende 8. bis 10. Januar 2027) (nachfolgend: „Gewinn“). Für welches der beiden Spiele die Tickets gelten, teilt der Veranstalter dem Gewinner mit der Gewinnbenachrichtigung mit. Spieltag und Anstoßzeit legt die Deutsche Fußball Liga (DFL) fest. Der Gewinner wird darauf hingewiesen, dass die genaue Ansetzung (Wochentag und Uhrzeit) durch die DFL erst wenige Wochen vor dem Spielwochenende erfolgt und der Gewinn die Teilnahme am flexibel angesetzten Spielumfang umfasst.
(2) Im Gewinn enthalten sind die beiden Tickets sowie die mit den VIP-Tickets verbundenen Leistungen. Nicht im Gewinn enthalten sind die Kosten für An- und Abreise sowie eventuelle Übernachtungen.
(3) Die Ermittlung des Gewinners erfolgt nach Ablauf des Aktionszeitraums per Zufallsauslosung unter allen Teilnehmern. Allen Teilnehmern steht dabei die gleiche Chance zu, ausgewählt zu werden.
(4) Eine Barauszahlung oder ein Umtausch des Gewinns ist ausgeschlossen. Eine Übertragung auf Dritte ist nur innerhalb des Unternehmens des Teilnehmers nach Maßgabe von Ziffer 2 Abs. 1 möglich. Der Gewinner kann eine Begleitperson für das zweite Ticket bestimmen.
5. Aktionszeitraum, Benachrichtigung und Entstehen des Gewinnanspruchs
(1) Die Teilnahmephase beginnt am Dienstag, 13. Oktober 2026 um 9:00 Uhr und endet am Freitag, 16. Oktober 2026 um 17:00 Uhr (ab Beginn der Fachmesse gedatec in Berlin, nachfolgend „Aktionszeitraum“).
(2) Die Auslosung erfolgt zeitnah nach Ende des Aktionszeitraums. Der Gewinner wird im Anschluss per E-Mail oder Telefon benachrichtigt. Ein Anspruch auf den Gewinn entsteht erst mit Zugang dieser Benachrichtigung beim Gewinner.
(3) Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb von sieben Tagen nach Absendung der Benachrichtigung zurück oder stellt die für die Übermittlung des Gewinns erforderlichen Angaben nicht bereit, erlischt der Gewinnanspruch; der Gewinn wird in diesem Fall unter den übrigen Teilnehmern neu verlost.
6. Ausschluss von Teilnehmern und nachträglicher Ausschluss von der Gewinnausschüttung
(1) Der Veranstalter kann Teilnehmer von der Teilnahme ausschließen, insbesondere bei schuldhaften Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, bei unwahren Angaben oder bei Manipulation bzw. dem Versuch der Manipulation des Teilnahmevorgangs.
(2) Stellt der Veranstalter nachträglich fest, dass ein Gewinner einen der in Absatz 1 genannten Ausschlussgründe verwirklicht hat oder entgegen Ziffer 2 nicht teilnahmeberechtigt war, ist der Veranstalter berechtigt, den Gewinn nachträglich abzuerkennen und zurückzufordern.
7. Teilnahme am Heimspiel
(1) Die Teilnahme am Heimspiel erfolgt auf eigene Verantwortung der Gewinner. Der Veranstalter haftet für Schäden, die im Rahmen der Veranstaltung entstehen, nur nach Maßgabe von Ziffer 10.
(2) Für den Stadionbesuch gelten die Stadionordnung und die Ticketbedingungen von Borussia Dortmund. Den Anweisungen des Ordnungsdienstes ist Folge zu leisten.
(3) Für den verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol sind die Gewinner selbst verantwortlich.
8. Nutzungsrecht an Foto-, Film- und Tonaufnahmen
(1) Sollte der Veranstalter im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel Foto-, Film- und/oder Tonaufnahmen der Gewinner oder ihrer Begleitpersonen anfertigen (etwa bei einer Gewinnübergabe oder beim Stadionbesuch), geschieht dies nur, wenn die betroffene Person zuvor ausdrücklich eingewilligt hat. Die Einwilligung wird vor der Aufnahme gesondert eingeholt; sie ist freiwillig und keine Voraussetzung für den Erhalt des Gewinns. Mit der Einwilligung räumt die betroffene Person dem Veranstalter das einfache, inhaltlich auf Zwecke der Unternehmenskommunikation (z. B. Website, Social Media, Printmedien) beschränkte Recht ein, die Aufnahmen ohne Anspruch auf Vergütung zu veröffentlichen, zu vervielfältigen und zu bearbeiten. Weitergehende Rechte werden nicht eingeräumt.
(2) Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden (Art. 7 Abs. 3 DSGVO); die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Nutzung bleibt unberührt. Nach einem Widerruf werden die betroffenen Aufnahmen nicht mehr neu verwendet und, soweit möglich, aus den Kanälen des Veranstalters entfernt; bereits gedruckte Materialien müssen nicht zurückgerufen werden. Näheres regelt der Datenschutzhinweis am Ende dieses Dokuments.
9. Abbruch des Gewinnspiels, Spielverlegung, Höhere Gewalt
(1) Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel ohne Vorankündigung abzubrechen, zu verschieben oder zu beenden, insbesondere im Falle höherer Gewalt oder falls die ordnungsgemäße Durchführung aus organisatorischen, sicherheitsrelevanten oder behördlichen Gründen nicht gewährleistet werden kann. Den Teilnehmern stehen in diesem Fall keine Ansprüche gegen den Veranstalter zu, soweit dieser den Abbruch nicht zu vertreten hat.
(2) Wird das Heimspiel durch den Verein, die Liga oder Behörden verlegt, abgesagt oder ohne Zuschauer ausgetragen, gelten die Ticketbedingungen von Borussia Dortmund. Die Tickets gelten in der Regel für den Ersatztermin. Ein Anspruch auf einen anderen Gewinn oder auf Erstattung entsteht dadurch nicht.
(3) Höhere Gewalt bezeichnet ein unvorhersehbares, unvermeidbares und außergewöhnliches Ereignis. Ein solches ist insbesondere, aber nicht abschließend gegeben im Fall von Krieg, Unruhen oder Attentaten, Terrorwarnung, Bombendrohung, Streik oder Aussperrung, Naturkatastrophen oder Feuer, Gefahr für Leib und Leben, Unwetter, Epidemien, Pandemien oder Quarantäne, schweren Unfällen, Maßnahmen der Regierung oder anderen behördlichen Eingriffen sowie bei allen ähnlichen Umständen.
(4) Für Aufwendungen, die ein Gewinner in Erwartung des Stadionbesuchs getätigt hat, haftet der Veranstalter nicht.
10. Haftung
(1) Für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz haftet der Veranstalter unbeschränkt.
(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) – also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf – ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden; dieser entspricht dem einfachen Wert des Gewinns.
(3) Im Übrigen ist die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Veranstalters und entsprechend für vergebliche Aufwendungen des Teilnehmers. Der Teilnehmer ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung zu treffen.
11. Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieses Gewinnspiels finden sich im Datenschutzhinweis am Ende dieses Dokuments sowie ergänzend in der Datenschutzerklärung der MDA Solutions GmbH für die Plattform Electrofy (abrufbar unter electrofy.de).
12. Schlussbestimmungen
(1) Der Rechtsweg ist für die Art und Weise der Auslosung ausgeschlossen; unberührt bleibt der Anspruch eines bereits benachrichtigten Gewinners auf Aushändigung des ausgelobten Gewinns gemäß Ziffer 5.
(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(3) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München, soweit eine entsprechende Vereinbarung rechtlich zulässig ist; im Übrigen gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
(4) Änderungen eines bereits laufenden Gewinnspiels zulasten der Teilnehmer, insbesondere Eingriffe in die Gewinnerauswahl oder Kürzungen des Gewinns, sind ausgeschlossen. Der Kreis der teilnehmenden Personen bestimmt sich abschließend nach den im Aktionszeitraum gemäß Ziffer 5 Abs. 1 tatsächlich abgeschlossenen Abonnements; die Regelungen in Ziffer 2, Ziffer 5 Abs. 3 und Ziffer 6 bleiben unberührt.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
(6) Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde in den Teilnahmebedingungen auf eine geschlechterspezifische Differenzierung verzichtet.
13. Anbieterkennzeichnung
MDA Solutions GmbH, Infanteriestr. 8, 80797 München · Register: Amtsgericht München, HRB 296813 · USt-ID: DE449591935 · Vertreten durch den Geschäftsführer: Ludwig H. Klatzka · E-Mail: info@mda.biz · Kontaktformular: www.mda.biz/kontakt
Stand: Oktober 2026
Datenschutzhinweis zum Gewinnspiel gemäß Art. 13 DSGVO
1. Verantwortlicher
Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist die MDA Solutions GmbH, Infanteriestraße 8, 80797 München, siehe Ziffer 13.
2. Zwecke und Rechtsgrundlagen
Übergeordneter Zweck ist die Durchführung des Gewinnspiels. Mit der Teilnahme entsteht ein Vertragsverhältnis eigener Art; die Verarbeitung erfolgt zur Erfüllung der hieraus entstehenden Pflichten (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Im Einzelnen:
2.1 Name, Firma und E-Mail-Adresse aus dem Abonnement werden verarbeitet, um die Teilnahme festzustellen, die Auslosung durchzuführen und den Gewinner zu benachrichtigen (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).
2.2 Im Gewinnfall werden zusätzlich ggf. Telefonnummer und der Name der Begleitperson verarbeitet, um die Tickets zu übermitteln (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).
2.3 Foto-, Film- oder Tonaufnahmen der Gewinner und ihrer Begleitpersonen werden nur auf Grundlage einer gesonderten, vor der Aufnahme eingeholten Einwilligung angefertigt und für die Unternehmenskommunikation verwendet (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, Ziffer 8). Die Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
2.4 Soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen, insbesondere steuerrechtliche Dokumentationspflichten im Zusammenhang mit § 37b EStG, erfolgt die Verarbeitung zu deren Erfüllung (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO i. V. m. § 147 AO).
3. Empfänger
Die Daten werden an die mit der Durchführung befassten Mitarbeitenden des Veranstalters weitergegeben. Zur Übergabe der Tickets werden Name und Kontaktdaten des Gewinners und ggf. der Begleitperson an SIGNAL IDUNA und, soweit die Tickets personalisiert werden, an Borussia Dortmund übermittelt. Empfänger können zudem Auftragsverarbeiter des Veranstalters sein (z. B. E-Mail- oder IT-Dienstleister).
4. Speicherdauer
Die Gewinnspieldaten werden gespeichert, solange dies zur Durchführung und Abwicklung erforderlich ist, und anschließend gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Die Daten aus dem Abonnement bleiben davon unberührt; für sie gilt Ziffer 15 der Datenschutzerklärung von Electrofy.
5. Rechte der betroffenen Person
Auskunft (Art. 15), Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), Einschränkung (Art. 18), Datenübertragbarkeit (Art. 20) und Widerspruch (Art. 21 DSGVO). Soweit eine Einwilligung vorliegt, kann sie mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden (Art. 7 Abs. 3 DSGVO).
6. Beschwerderecht
Zuständige Aufsichtsbehörde ist das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA), Promenade 18, 91522 Ansbach.
7. Pflicht zur Bereitstellung
Ohne Name und E-Mail-Adresse ist eine Teilnahme nicht möglich. Weitere Daten werden nur im Gewinnfall zur Abwicklung benötigt.
Stand: Oktober 2026